Stand: August 2025
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftlichen Handlungen im Zusammenhang mit Übersetzungs-, Lokalisierungs-, Formatierungs-, Beratungs- und sonstigen Sprachdienstleistungen zwischen Simone Linke, Ackermannstraße 19, 01217 Dresden (im Folgenden „Übersetzerin“ genannt) und der auftraggebenden Partei (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Übersetzerin.
Bei Übersetzungen und vergleichbaren Sprachdienstleistungen kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande, der die Übersetzerin zur Herstellung des versprochenen Werkes und den Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Vertragssprache ist Deutsch. Der vollständige Vertragstext wird bei der Übersetzerin nicht gespeichert. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.
Die Übersetzung bzw. sonstige Sprachdienstleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig erbracht. Der Übersetzerin sind angemessene Lieferfristen einzuräumen.
Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig und unaufgefordert über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung oder sonstigen Sprachdienstleistung zu unterrichten. Solche sind z. B. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und äußere Form der Übersetzung usw.
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung. Solche Informationen sind u. a. besondere Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und interne Begriffe. Bei besonders anspruchsvollen Texten ist die Übersetzerin unabhängig von den o. a. Pflichten vom Auftraggeber ausführlich einzuweisen.
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an dem der Übersetzerin zur Verfügung gestellten Text und Bildmaterial und stellt sicher, dass eine Übersetzung bzw. sonstige sprachliche Bearbeitung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und Gewährleistungsvorschriften. Die Übersetzerin übernimmt keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.
Die Übersetzerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen beim E-Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch geeignete Antivirensoftware hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht der Übersetzerin auf 5000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.
Die Übersetzerin ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte ihrer Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Erklärungen aus Nr. 3 und Nr. 7 dieser AGB gelten sinngemäß.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäße Herstellung des Werkes zu prüfen und dieses spätestens sieben Werktage nach Lieferung abzunehmen. Geht der Übersetzerin innerhalb dieser sieben Werktage keine schriftliche Anzeige von Mängeln zu, gilt das Werk als vertragsgemäß geliefert.
Die Rechnungen der Übersetzerin sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Tag nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.
Ab einem Auftragswert von über 500,00 Euro wird nach Ermessen der Übersetzerin mit Vertragsschluss ein Vorschuss in Höhe von 20 % des zu erwartenden Gesamtbetrags fällig und sofort zahlbar. Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt die Übersetzerin den Wert unverbindlich und binnen achtundvierzig Stunden. Nr. 4 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend.
Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, beim Auftraggeber handelt es sich um einen Endkunden; in diesem Fall werden die Preise grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Bruttopreise ausgezeichnet. Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Alle Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Übersetzerin.
Die Übersetzung ist eine Bearbeitung i. S. d. § 3 UrhG und als solche wie ein selbständiges Werk geschützt. Die Übersetzerin behält sich ausdrücklich das Urheberrecht vor. Die Übersetzerin erteilt dem Auftraggeber lediglich das Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche anderweitige, nicht vorher vereinbarte Nutzung, Veränderung oder Kennzeichnung erfüllt den Straftatbestand der §§ 106-108a UrhG und wird von der Übersetzerin verfolgt.
Die Übersetzerin erteilt dem Auftraggeber ausdrücklich die Genehmigung, die Übersetzung mit einem Übersetzungsvermerk zu kennzeichnen (z. B.: „Übersetzt von Simone Linke“). Bei gewissen zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen (wie Bücher oder E-Books) hat der Auftraggeber einen deutlichen Verweis auf die Übersetzerin in den Urheberrechtsvermerk aufzunehmen und der Übersetzerin vor der endgültigen Veröffentlichung rechtzeitig einen Korrekturabzug zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Dresden. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Sollte es sich beim Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handeln, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Dresden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von Rechtsanwalt Christoph Becker erstellt.